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Datum/Zeit
Date(s) - 29/08/2017
8:30 - 16:30

Veranstaltungsort
Saarpfalz-Park in Bexbach

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Forderungspfändung – Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde nach § 66 VwVG bzw. §§ 850-852 ZPO

In der Praxis der Vollstreckungsbehörden spielt die Forderungspfändung eine ganz bedeutende Rolle. Auf diese Weise werden häufig entweder das Arbeitseinkommen oder das Bankkonto des Schuldners gepfändet.

Beantragt der Schuldner daraufhin Vollstreckungsschutz oder eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, ist eine Entscheidung der Vollstreckungsbehörde erforderlich. Dabei sind alle Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 bis 852 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, zu beachten.

In dem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und der ZPO hinsichtlich der Forderungspfändungen vorgestellt, erläutert und deren Bedeutung für die Praxis erörtert.

Anhand praktischer Übungen werden die zu treffenden Entscheidungen nachvollziehbar erarbeitet, um den Teilnehmern die in der täglichen Praxis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Außerdem werden sowohl die Bedeutung des P-Kontos für die praktische Arbeit der Vollstreckungsbehörde als auch die aktuelle Problematik zur Ruhendstellung von Kontenpfändungen besprochen.

Themenschwerpunkte:

  • Systematik der Forderungspfändung
  • Ausgewählte gesetzliche Beschränkungen bei der Forderungspfändung nach den §§ 850-852 ZPO
  • Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen durch die Vollstreckungsbehörde?
  • Das Pfändungsschutzkonto und die Ruhendstellung einer Kontenpfändung
  • Praktische Übungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Thematik
  • Fragen aus der Praxis

Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang berücksichtigt.

Nach Eingang der Anmeldung erfolgt der Versand der Rechnungen, welche gleichzeitig die Bestätigung für die Anmeldung zum Seminar sind.

Sollten mehr als 30 Anmeldungen vorliegen, bieten wir am 29.08.2017 einen Zusatztermin an. Wenn der Zusatztermin nicht in Betracht kommt, so vermerken Sie dies auf der Rückantwort.

Praktikerseminar zum Thema: “Forderungspfändung“